SONDERKLASSEN
L / T / KRAN / STAPLER


SONDERKLASSEN
L / T / KRAN / STAPLER






L
Zugmaschienen

FÜHRERSCHEINKLASSE

L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftlichene Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschindigkeit von nicht mehr als 40km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h und Kombinationen aus diesen fahrzeugen und Anhängern.

Erforderlicher Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine


Mindestalter: 16 Jahre

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T
GROßE ZUGMASCHINEN

FÜHRERSCHEINKLASSE

T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschindigkeit von nicht mehr als 60km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).

Erforderlicher Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine


Mindestalter: 16 Jahre (bei 40km/h) / 18 Jahre bei 60km/h)


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STAPLER
FLURFÖRDERZEUGE

FAHRAUSWEIS

FLURFÖRDERZEUGE

Eine fundierte Ausbildung nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft ist Pflicht für jeden Flurförderzeug-Führer. Wir vermitteln alle theoretischen Inhalte der Stapler-Fahrer-Ausbildung nach dem Muster-Lehrplan des DGUV-Grundsatzes 308-001 und vermitteln die praktischen Grundlagen. Zusätzlich bieten wir die jährliche Unterweisung Stapler nach §4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 an.

Wir bilden sowohl in unserem Schulungszentrum als auch direkt beim Kunden aus. Sprechen Sie uns einfach an

Erforderlicher Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine

Mindestalter: 18 Jahre

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KRAN
LADEKRAN

FAHRAUSWEIS

KRANFÜHRER

Wir vermitteln das nötige Fachwissen nach den Vorgaben des DGUV Grundsatzes 309-003. In Theorieunterricht sprechen wir die rechtlichen Grundlagen, Begriffsbestimmungen, die physikalischen Grundlagen und die Krantechnik an. Ebenfalls schulen wir die Themen Sicherheit, Aufnahme von Lasten und Anschlagen von Lasten. Im praktischen Teil wird der Kranbetrieb geschult.

Erforderlicher Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine

Mindestalter: 18 Jahre

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ÜBUNG
MACHT DEN MEISTER

"EIN GUTER FAHRER KENNT SEIN FAHRZEUG, DIE VERKEHRSREGELN UND HAT GENUG ERFAHRUNG,UM SITUATIONEN RECHTEITIG EINZUSCHÄTZEN."

 
Die Verkehrsregeln lernst du neben vielen anderen wichtigen Informationen in den Theoriestunden. Die praktische Erfahrungen sammelst du hinter dem Lenkrad des Fahrschulautos. Natürlich mit Unterstützung eines geduldigen Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin an deiner Seite. Neben einer Mindestanzahl für die unterschiedlichen Sonderfahrten kannst du in den normalen praktischen Fahrstunden solange Erfahrung und Routine sammeln, bist du dich fit für die Prüfung fühlst. Die Anzahl der praktischen Stunden ist also bei jedem unterschiedlich und sagt aber nichts darüber aus ob du später ein besserer Autofahrer bist.
Sonderfahrten
normale praktische Fahrstunde
Sonderfahrten
Nachtfahrt
Sonderfahrten
Autobahnfahrt
Sonderfahrten
Überlandfahrt
FÜHRERSCHEIN

AUTO


B
FÜHRERSCHEIN

MOTORRAD


A