BERUFSKRAFTFAHRER
IM PERSONENVERKEHR
Vielmehr als nur ein Führerschein
Der Beruf des „Berufskraftfahrers/in im Personenverkehr“ erfordert mehr als nur das sichere Lenken eines Buses. Ob beim Fahrkarten verkaufen im Linienverkehr, mit lebhaften Kindern im Schulbus oder bei mehrtägigen Auslands-Touren mit dem Reisebus, der Busfahrer ist immer auch verantwortungvoller Ansprechpartner für seine Passagiere.
Mit dem erfolgreichen Abschließen des Lehrgangs erwerben Sie die theoretischen und praktischen Vorraussetzungen für den Einstieg in einen äußerst abwechslungsreichen Beruf.
BERUF MIT ZUKUNFT
Die Studie „Deutschland mobil 2030“ zeigt, dass der öffentliche Personenverkehr (ÖPV) wachsen wird. Zusätzlich sorgen das wachsende Umweltbewusstsein, die Grenzen der Verkehrsinfrastruktur im städtischen Nahverkehr und das Wachstum der touristischen Bus-Fernreisen dafür, dass Busfahrer/-innen heiß begehrt sind. Berufskraftfahrer/-innen werden deshalb dringend gesucht und haben bei Ausbildungsbeginn eine garantierte Einstellungszusage. Darum schafft die Agentur für Arbeit mit dem BILDUNGSGUTSCHEIN eine Fördermöglichkeit, um die berufliche Ausbildung oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer/-in im Personenverkehr zu unterstützen.D1
KLEINE BUSSE
FÜHRERSCHEINKLASSE
D1
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A) die zur Beförderung von max 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
Erforderlicher Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre in Sonderfällen
Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre (Wiederholungsuntersuchung vor Fristablauf)
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D1E
KLEINE BUSSE + ANHÄNGER
FÜHRERSCHEINKLASSE
D1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Fahrzeug der KLasse D1 und einem Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750kg bestehen.
Erforderlicher Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse D1
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre in Sonderfällen
Eingeschlossene Fahrerlaubnis: BE
Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre (Wiederholungsuntersuchung vor Fristablauf)
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D
GROßE BUSSE
FÜHRERSCHEINKLASSE
D
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A) die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Erforderlicher Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B
Mindestalter: 24 Jahre / 23,21,20,18 Jahre in Sonderfällen
Eingeschlossene Fahrerlaubnis: D1
Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre (Wiederholungsuntersuchung vor Fristablauf)
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DE
GROßE BUSSE + ANHÄNGER
FÜHRERSCHEINKLASSE
DE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr 750kg bestehen.
Erforderlicher Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B
Mindestalter: 24 Jahre / 23,21,20,18 Jahre in Sonderfällen
Eingeschlossene Fahrerlaubnis: D1E / BE
Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre (Wiederholungsuntersuchung vor Fristablauf)
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ÜBUNG
MACHT DEN MEISTER
"EIN GUTER FAHRER KENNT SEIN FAHRZEUG, DIE VERKEHRSREGELN UND HAT GENUG ERFAHRUNG,UM SITUATIONEN RECHTEITIG EINZUSCHÄTZEN."
Die Verkehrsregeln lernst du neben vielen anderen wichtigen Informationen in den Theoriestunden. Die praktische Erfahrungen sammelst du hinter dem Lenkrad des Fahrschulautos. Natürlich mit Unterstützung eines geduldigen Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin an deiner Seite. Neben einer Mindestanzahl für die unterschiedlichen Sonderfahrten kannst du in den normalen praktischen Fahrstunden solange Erfahrung und Routine sammeln, bist du dich fit für die Prüfung fühlst. Die Anzahl der praktischen Stunden ist also bei jedem unterschiedlich und sagt aber nichts darüber aus ob du später ein besserer Autofahrer bist.
Sonderfahrten
normale praktische Fahrstunde
normale praktische Fahrstunde
Sonderfahrten
Nachtfahrt
Nachtfahrt
Sonderfahrten
Autobahnfahrt
Autobahnfahrt
Sonderfahrten
Überlandfahrt
Überlandfahrt
FÜHRERSCHEIN
AUTO
B
FÜHRERSCHEIN
MOTORRAD
A