DER LKW-FÜHRERSCHEIN
C1/C1E/C/CE


DER LKW-FÜHRERSCHEIN
C1/C1E/C/CE


Die Fahrerlaubnis für LKW und BUS muss alle 5 Jahre durch Weiterbildungsmodule aufgefrischt werden.
Die Termine für unsere nächsten Weiterbildungsschulungen gibt es hier.
Die Fahrerlaubnis für LKW und BUS muss alle 5 Jahre durch Weiterbildungsmodule aufgefrischt werden.
Die Termine für unsere nächsten Weiterbildungsschulungen gibt es hier.

BERUFSKRAFTFAHRER
IM GÜTERVERKEHR

Vielmehr als nur ein Führerschein

Die Erwartungshaltung an eine schnelle, weltweite Logistik ändert den Warenumschlag maßgeblich. Neue Technologien, optimierte Abläufe, europäische Vorschriften oder verbesserte Sicherheitsstandards führen dazu, dass der Anspruch an den Beruf des „Berufskraftfahrers/in im Güterverkehr“ steigt und die LKW-Fahrerlaubnis alleine nicht mehr ausreicht. Mit dem erfolgreichen Abschließen des Lehrgangs erwerben Sie die theoretischen und praktischen Vorraussetzungen für den Einstieg in einen äußert abwechslungsreichen Beruf.

BERUF MIT ZUKUNFT

Mit 74% Anteil des Güterverkehrs in Deutschland und Europa, stellt der LKW das flexible Rückgrat des Warenverkehrs dar. Zusätzlich soll die Gütermenge bis 2030 um 20% steigen. Laut Arbeitsagentur fehlen aber schon heute 45.000 LKW-Fahrer/-innen in Deutschland. Berufskraftfahrer/-innen werden deshalb dringend gesucht und haben bei Ausbildungsbeginn eine garantierte Einstellungszusage. Darum schafft die Agentur für Arbeit mit dem BILDUNGSGUTSCHEIN eine Fördermöglichkeit, um die berufliche Ausbildung oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer/-in im Güterverkehr zu unterstützen.




C1
MITTELSCHWERE LKW

FÜHRERSCHEINKLASSE

C1

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D) mit einer zul. Gesamtmasse von 3,5t - 7,5t die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

Erforderlicher Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre (Wiederholungsuntersuchung vor Fristablauf)
TERMINE >>
DOWNLOAD FORMULARE >>
ÜBERBLICK THEORIE-/PRAXIS STUNDEN >>




C1E
MITTELSCHWERE LASTZÜGE

FÜHRERSCHEINKLASSE

C1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg bestehen (sofern die zul.Gesamtmasse von 12t nicht überschritten wird). Und Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t bestehen (sofern die zul.Gesamtmasse von 12t nicht überschritten wird).

Erforderlicher Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C1
Mindestalter: 18 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre (Wiederholungsuntersuchung vor Fristablauf)

Eingeschlossene Fahrerlaubnis: Klasse BE, D1E(sofern D1 vorhanden ist)
TERMINE >>
DOWNLOAD FORMULARE >>
ÜBERBLICK THEORIE-/PRAXIS STUNDEN >>




C
SCHWERE LKW

FÜHRERSCHEINKLASSE

C

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D) mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 3,5t die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

Erforderlicher Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre in Sonderfällen
Eingeschlossene Fahrerlaubnis: C1
Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre (Wiederholungsuntersuchung vor Fristablauf)
TERMINE >>
DOWNLOAD FORMULARE >>
ÜBERBLICK THEORIE-/PRAXIS STUNDEN >>




CE
SCHWERE LASTZÜGE

FÜHRERSCHEINKLASSE

CE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zuggfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750kg bestehen.

Erforderlicher Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre in Sonderfällen
Eingeschlossene Fahrerlaubnis: C1E/ BE/ T/ DE (sofern D vorhanden)
Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre (Wiederholungsuntersuchung vor Fristablauf)
TERMINE >>
DOWNLOAD FORMULARE >>
ÜBERBLICK THEORIE-/PRAXIS STUNDEN >>

ÜBUNG
MACHT DEN MEISTER

"EIN GUTER FAHRER KENNT SEIN FAHRZEUG, DIE VERKEHRSREGELN UND HAT GENUG ERFAHRUNG,UM SITUATIONEN RECHTEITIG EINZUSCHÄTZEN."

 
Die Verkehrsregeln lernst du neben vielen anderen wichtigen Informationen in den Theoriestunden. Die praktische Erfahrungen sammelst du hinter dem Lenkrad des Fahrschulautos. Natürlich mit Unterstützung eines geduldigen Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin an deiner Seite. Neben einer Mindestanzahl für die unterschiedlichen Sonderfahrten kannst du in den normalen praktischen Fahrstunden solange Erfahrung und Routine sammeln, bist du dich fit für die Prüfung fühlst. Die Anzahl der praktischen Stunden ist also bei jedem unterschiedlich und sagt aber nichts darüber aus ob du später ein besserer Autofahrer bist.
Sonderfahrten
normale praktische Fahrstunde
Sonderfahrten
Nachtfahrt
Sonderfahrten
Autobahnfahrt
Sonderfahrten
Überlandfahrt
FÜHRERSCHEIN

AUTO


B
FÜHRERSCHEIN

MOTORRAD


A