DER MOTORRAD-FÜHRERSCHEIN
AM / A1 / A2/ A / B196


DER MOTORRAD-FÜHRERSCHEIN
AM / A1 / A2/ A / B196






MOFA
BIS 25KM/H

PRÜFBESCHEINIGUNG

MOFA

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln), wenn ihre Bauart Gewähr dafür übernimmt, dass die Höchstgeschwindigkeit auf gerader Bahn nicht mehr als 25km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnis-Rechts

Mindestalter: 15 Jahre


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AM
KLEINKRAFTRAD

FÜHRERSCHEINKLASSE

AM

Erlaubt das Fahren von zwei-, drei und vierrädrigen Leichtkrafträdern, die nicht schneller als 45 km/h fahren, deren Nutzleistung nicht über 4 kW liegt und deren Hubraum maximal 50 cm³ beträgt.

Mindestalter: 15 Jahre


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A1
LEICHTKRAFTRAD
FÜHRERSCHEINKLASSE

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1KW/Kg nicht übersteigt.Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von bis zu 15KW.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklasse: AM


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A2
MOTORRAD bis 35KW
Führerschein

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von bis zu 35KW und einem Leistungsgeichtsverhältnis von 0,2kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70KW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: A1 / AM


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A
ALLE MOTORRÄDER
Führerschein

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder mit einer durch die Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 45mn/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kW.

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg / 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge / 20 Jahre bei Aufstieg von A2 (mind.2 Jahre Vorbesitz)

Eingeschlossene Klassen: AM / A1 / A2



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B196
AUTO + MOTORRAD

FÜHRERSCHEINKLASSE

B196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt. Die Regelung berechtigt nur zur Fahrten im Inland.

Mindestalter: 25 Jahre

Erforderlicher Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 5 Jahre Klasse B

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ÜBUNG
MACHT DEN MEISTER

"EIN GUTER FAHRER KENNT SEIN FAHRZEUG, DIE VERKEHRSREGELN UND HAT GENUG ERFAHRUNG,UM SITUATIONEN RECHTEITIG EINZUSCHÄTZEN."

 
Die Verkehrsregeln lernst du neben vielen anderen wichtigen Informationen in den Theoriestunden. Die praktische Erfahrungen sammelst du hinter dem Lenkrad des Fahrschulautos. Natürlich mit Unterstützung eines geduldigen Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin an deiner Seite. Neben einer Mindestanzahl für die unterschiedlichen Sonderfahrten kannst du in den normalen praktischen Fahrstunden solange Erfahrung und Routine sammeln, bist du dich fit für die Prüfung fühlst. Die Anzahl der praktischen Stunden ist also bei jedem unterschiedlich und sagt aber nichts darüber aus ob du später ein besserer Autofahrer bist.
Sonderfahrten
normale praktische Fahrstunde
Sonderfahrten
Nachtfahrt
Sonderfahrten
Autobahnfahrt
Sonderfahrten
Überlandfahrt
FÜHRERSCHEIN

AUTO


B
FÜHRERSCHEIN

MOTORRAD


A